Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert (AOK, Barmer, DAK,…)
Maßnahmen der Physiotherapie, physikalischen Therapie und Ergotherapie werden als Heilmittel bezeichnet. Welche und wie viele Therapien Ihr Arzt Ihnen verschreiben darf, ist im Heilmittelkatalog genau festgelegt. (www.heilmittelkatalog.de)
Der erste Schritt zu uns führt also über Ihren Arzt.
Vor der Verordnung muß Ihr Arzt sich unter Einbezug bestimmter Diagnostik von Ihrem Zustand überzeugen. Kommt er dabei zum dem Schluß, daß die Therapieziele nicht durch andere Maßnahmen günstiger erreicht werden können (z.B. durch Eigenübungen oder Arzneimittel), sind Heilmittel verordnungsfähig.
Ihr Arzt stellt Ihnen dann eine Heilmittelverordnung aus
(z.B. 6 x Krankengymnastik wegen Rückenschmerzen).
Auf dem Rezept sind Ihre Patientendaten vermerkt, sowie die ärztliche Empfehlung der Therapiefrequenz pro Woche.
Mit diesem Rezept vereinbaren Sie bitte einen Termin an unserer Anmeldung – Medi-Fit
Hinsichtlich Beginn und Unterbrechung der Behandlung gibt es seitens der gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Vorgaben.
Sie sind bei einer privaten Krankenkasse versichert bzw. erhalten Leistungen der Beihilfe
Ihr Arzt kann Ihnen sämtliche Maßnahmen der Physiotherapie, physikalischen Therapie verordnen, wenn er diese in Ihrem Fall für notwendig hält.
Der erste Schritt zu uns führt also über Ihren Arzt.
Beschränkungen in der Wahl sowie der Dauer der Verordnungen gibt es nicht.
Mit Ihrem Rezept vereinbaren Sie bitte einen Termin an unserer Anmeldung – Medi-Fit